Das Patenamt

„So frage ich euch: Seid ihr bereit, das Patenamt an diesem Kind zu übernehmen …? Wenn die Paten diese Frage im Taufgottesdienst bejahen, übernehmen sie Verantwortung in der Familie des Täuflings und in der christlichen Gemeinde. Wer darum gebeten wird, dem bringen Eltern besonderes Vertrauen entgegen und wünschen sich, dass daraus eine lebendige, für ihr Kind wertvolle Lebensbeziehung reift. Viele Eltern verbinden mit der Wahl der Paten auch die Erwartung, dass diese für ihr Kind sorgen, sofern die Eltern die Erziehung nicht selbst erfüllen können.

Taufpatinnen und Taufpaten sollten mindestens 16 Jahre alt sein und neben der Taufe auch die Erstkommunion und die Firmung empfangen haben. Ausserdem müssen sie Mitglied der katholischen Kirche sein.

Veröffentlicht am