Kirchgemeindeversammlung
Mittwoch, 23. April 2025 um 19.00 Uhr im Saal des Pfarreizentrums Liebfrauen, Weinbergstrasse 36, 8006 Zürich.
1. Begrüssung & Wahl der Stimmenzählenden
2. Jahresrechnung 2024
3. Anfragen nach §23 Kirchgemeindereglement
Diese Unterlagen zu den traktandierten Geschäften liegen ab Mittwoch, 26. März 2025 im Sekretariat der Pfarrei zur Einsicht auf.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Mitglieder der röm.- kath. Kirchgemeinde Zürich-Liebfrauen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und die im Besitz des Schweizer Bürgerrechts oder der Niederlassungsbewilligung C, Ci oder B sind. Nicht stimmberechtigte Personen sind eingeladen, als Gäste an der Versammlung teilzunehmen.
Anfragen nach § 23 Kirchgemeindereglement müssen mindestens 10 Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung der Kirchenpflege eingereicht werden.
Im Anschluss an die Kirchgemeindeversammlung wird orientiert über:
- die Pfarrei
Kirchenpflege Zürich-Liebfrauen
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