Pfarreiratswahlen

Am Montag, 16. Juni 2025 finden - im Anschluss an die KGV-Versammlung - die Pfarreiratswahlen statt.

Der Pfarreirat besteht mindestens zur Hälfte aus von der Pfarreiversammlung gewählten Pfarreiangehörigen. Die andere Hälfte besteht aus dem Pfarrer und von ihm ernannten Mitgliedern. Die max. Personenzahl im Rat beträgt 18.

Der Pfarreirat soll die Anliegen der Menschen in der Pfarrei in die seelsorgerische Arbeit einbringen und gemeinsam mit den Seelsorgern Lösungen finden und diese umsetzen. Es braucht aber nicht nur Kopfarbeit, sondern auch tatkräftige Mithilfe bei gemeinsamen Anlässen, für spezifische Aufgaben.

Sie sind herzlich willkommen – auch einfach mal zum «rein-schnuppern» (Sitzung am: Mi, 26. März, ab 19 Uhr im Mehrzweckraum Guthirt).

Anmeldungen von Interessentinnen und Interessenten können bis zum Ostersonntag (20.4.2025) an das Pfarramt erfolgen.

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